Ganzheitliche Unterstützung
in herausfordernden Lebenslagen

100 % Gefördert

Maßnahmen nach

§45 SGB III

Maßnahmen nach

§16 SGB II

Zufriedene Klient:innen

55+

Individuelle Begleitung

100 %

Wer wir sind

Professionelle Begleitung mit Haltung und Verantwortung .

Strukturierte Prozesse
Klare Abläufe und transparente Zusammenarbeit mit Institutionen.
Individuelle Begleitung
Maßnahmen werden auf die persönliche Lebenssituation abgestimmt.
Nachhaltige Stabilisierung
Fokus auf langfristige Entwicklung statt kurzfristiger Intervention.
Unsere Werte

Wir hören zu. Analysieren fundiert. Begleiten konsequent.

Beziehung & Vertrauen

Jede Maßnahme beginnt mit einem persönlichen Onboarding-Gespräch.
Vertrauen und Transparenz bilden die Grundlage unserer Zusammenarbeit.

Ganzheitlicher Ansatz

Unser Coaching verbindet Analyse, Stabilisierung und konkrete Handlungsschritte.
Alle Module werden individuell angepasst und fachlich begleitet.

Strukturierte Methodik

Von der Ist-Analyse bis zur Zielentwicklung arbeiten wir klar strukturiert.
Die Umsetzung erfolgt nachvollziehbar und praxisnah.

Nachhaltige Stabilisierung

Wir fördern die Heranführung an Ausbildung und Arbeitsmarkt.
Individuelle Vermittlungshemmnisse werden nachhaltig bearbeitet.

Warum Ohana?

Du wirst entdecken,

was wirklich zählt. wie Wandel gelingt. wie Stabilität entsteht.
Individuell. Nachvollziehbar. Verlässlich.
Unser Team

Verlässliche Begleitung.
Individuelle Entwicklung.

100 % Förderung mit AVGS

Geförderte Beratung mit AVGS

Unsere Beratungsangebote können über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vollständig gefördert werden.

Als AZAV-zertifizierter Träger begleiten wir Menschen bei beruflicher Neuorientierung, persönlicher Stabilisierung und dem nächsten Schritt in Richtung Arbeit oder Ausbildung.

Erfahrungen

Was unerere Teilnehmenden sagen

Ratgeber

Ratgeber für Orientierung
und Entwicklung

Ich weiß nicht, was ich beruflich machen soll. Was jetzt helfen kann

Dein erster Schritt zurück in deine Stärke

AVGS Coaching erklärt: Wann übernimmt das Jobcenter die Kosten?

FAQ

Häufige Fragen

zu Coaching und Fördermöglichkeiten

Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach §45 SGB III.

Mit diesem Gutschein können Menschen ein Coaching oder eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung und Entwicklung besuchen. Wenn ein AVGS vorliegt, werden die Kosten für das Coaching vollständig übernommen.

Der §45 SGB III regelt Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Dazu gehören unter anderem Coachings, die Menschen dabei unterstützen sollen, neue Perspektiven zu entwickeln, ihre Fähigkeiten zu reflektieren und Schritte für ihre Zukunft zu planen.

Viele Coachings werden über einen AVGS-Gutschein nach §45 SGB III gefördert.

Die Förderung nach §16k SGB II richtet sich an Menschen, die über einen längeren Zeitraum Unterstützung durch das Jobcenter erhalten.

Diese Maßnahme ermöglicht eine intensivere Begleitung, die Menschen dabei unterstützt, ihre persönlichen Ressourcen zu stärken, Orientierung zu entwickeln und neue Perspektiven für ihre Zukunft zu gestalten.

Auch Coachingangebote wie bei Ohana können Teil solcher Maßnahmen sein.

Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet immer das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

In vielen Fällen können Menschen Unterstützung erhalten, wenn sie:

  • Leistungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beziehen

  • sich beruflich orientieren möchten

  • Unterstützung bei ihrer persönlichen Entwicklung oder Perspektivplanung benötigen

Ein Gespräch mit der zuständigen Ansprechperson beim Jobcenter klärt, welche Förderung infrage kommt.

Wenn eine Förderung über AVGS (§45 SGB III) oder über eine Maßnahme nach §16k SGB II vorliegt, entstehen für Teilnehmende in der Regel keine Kosten.

Die Finanzierung erfolgt über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

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